Ein Formular ausdrucken, unterschreiben, scannen und per Email verschicken: ist das rechtskräftig?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein! Als Fax wird das unterschriebene Formular anerkannt. Als E-Mail muss es nicht anerkannt werden. Allerdings kann der Empfänger kulant sein. Er muss aber nicht. Das scheint paradox, hat aber sachliche Gründe, die in der Rechtsprechung hierzu z.Zt. noch gelten. Wenn es wichtig ist, also lieber - zur Sicherheit - per Fax schicken.

Ich denke ja, und habe es auch schon so gemacht ( bei Handyvertrag ). Im Prinzip ist das ganze nichts anderes beim Fax, dort kommt auch eine Kopie des ganzen an, wie in deinem Scann Beispiel. Ob es allerdings vom entsprechenden vertragspartner so akzeptiert wird, oder auf den klassischem original per Post bestanden wird, is wieder was anderes.