Ich denke, wenn die Sache etwas mit deiner Hauptaufgabe zu tun hat, dann wird sie nicht übernommen. Also kein Grund zur Sorge. Es gibt ein Maximum an Pfändungen, das von deiner Einkommen abhängt. Laut https://www.schuldnerberatungen.org/pfaendungsfreigrenze/
"Die Pfändungsfreigrenze ist der Teil vom Nettolohn, der im Falle einer Lohnpfändung nicht gepfändet werden darf. Die Pfändungsfreigrenze steigt mit der Höhe des Einkommens immer weiter an und ist zudem abhängig von den unterhaltspflichtigen Personen, die mit dem Schuldner in einem Haushalt leben.
Grundsätzlich gilt: Bis zu einem Betrag von 1.139,99 Euro wird kein Geld gepfändet. Nettolöhne bis zu dieser Höhe stehen dem Schuldner also frei zur Verfügung. Zudem gibt es eine Obergrenze von 3.475,79 Euro."
Vllt wenn du mehr liest, findest du mehr darüber.