Nach § 106 BGB http://www.juraforum.de/gesetze/bgb/106-beschraenkte-geschaeftsfaehigkeit-minderjaehriger ist man beschränkt Geschäftsfähig, wenn man zwischen 7 und 18 Jahren alt ist.
§ 106 BGB
Ein Minderjähriger, der das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist nach Maßgabe der §§ 107 bis 113 in der Geschäftsfähigkeit beschränkt.
Erkundige dich, ob das hier gilt, dann wäre der Vertrag mit größter Wahrscheinlichkeit nichtig. Falls hier doch die Eltern für ihre Kinder haften und ein gültiger Vertrag vorliegt, dann muss "bin mir nicht sicher" gezahlt werden.
Außer: Es liegt eine Art Verschleierung, keine eindeutige Ausweisung vor, dass es hier zu einem - bezahlten Angebot - geht. Dann ist auch hier rechtlich zu prüfen, inwiefern hier Abzocke bzw. gezielte Verschleierung vorliegt bzw. damit gerechnet wurde, dass hier geklickt wird.
Wichtig: Könnt ihr noch vom Vertrag zurück treten; meistens innerhalb 14 Tage möglich.
Zum Spotify Premium Abonnement kann ich leider nichts sagen.
Aber: Als Erfahrung und Lehre würde ich hier dem Neffen zeigen, dass es eben Gefahren im Internet gibt und man hier 3 x lesen sollte bevor man gewisse Knöpfchen drück, ggf. die Eltern fragt und es für den Moment sein lässt. Und was tut immer besonders weh? Wie Fugenfuzzi schon sagt: Wenn es dann ans eigene Taschengeld geht.