Hallo bender3000
. Keine Panik! Ruhe bewahren.
Eingangsdatum der Mahnung festhalten und auf der Mahnung vermerken, dass keine "ordnungsgemäße Rechnung" (x1) eingegangen ist. Dann die Mahnung abheften.
Lassen Sie sich auf keinen Schriftwechsel ein!
- Kommen Sie bloß nicht auf die Idee nach der Rechnung zu fragen --> Indirekt würden Sie (unwissentlich) dem Vertrag zustimmen.
Geben Sie keine Daten heraus !
- Keine Vervollständigung oder Berichtigung von Name, Anschrift, Geburtsdatum, Kopie Personalausweis, etc.
2te / 3te / 4te / ... Mahnung? Lassen Sie sich nicht einschüchtern! Mahnung abheften.
Erst wenn ein "gerichtlicher Mahnbescheid" (Post vom Amtsgericht) eintrifft reagieren.
Dann schnellstens Wiederspruch beim Amtsgericht einlegen!
Wichtig: Fristen wahren!
Den Einspruch können Sie ohne Begründung, (kann nachgereicht werden) einlegen. Nur mit Einschreiben / Rückschein oder persönlich mit Zeugen abliefern.
Das Gericht hat nicht geprüft, ob die Forderung zu Recht besteht! Erst nach dem Wiederspruch von Ihnen, findet eine Überprüfung statt.
Im Zweifelsfall bei der Verbraucherzentralen oder einem Anwalt Rat suchen.
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(x1) Eine Ordnungsgemäße Rechnung benötigt u.a. die vollständige und korrekte Anschrift des Rechnungsempfängers, sowie die vollständige Anschrift des Rechnungsstellers und keine Postfachadresse oder eine "Mail Boxes Etc." (mbe-de.de) Anschrift.
Stichwort: Ladungsfähige Anschrift ==> siehe Wikipedia
Mahnbescheid: Dichtung und Wahrheit
Der Mahnbescheid ist für viele Menschen eine Horrorvorstellung. Genau das wird auch von Abzockern und deren Inkassofirmen und Anwälten ausgenutzt. Sie drohen mit einem Mahnbescheid – und verschicken in seltensten Einzelfällen sogar einen. Angst muss man deshalb nicht haben. Lesen Sie hier die größten Irrtümer über den Mahnbescheid – und was tatsächlich stimmt.
http://www.computerbetrug.de/abzocke-im-internet/mahnbescheid-dichtung-und-wahrheit/
Merlot