Hallo Leute
Ein Kollege von mir hat mich mit einer Frage konfrontiert wo ich selbst nicht genau weis wie die Lage dazu ist.
Kunde 1 kauft im Versandhandel eine Hardware ( Beispiel Grafikkarte) .Nach 6 Monaten Verkauft er sie zu einem Preis X dann weiter (Auktionsplattform) ,Scannt die Rechnung ein und sendet Sie als PDF mit. Kunde 2 behält 2 Monate die Grafikkarte ,ist aber nicht zufrieden und verkauft Sie weiter an Kunde 3 ,gibt dort die PDF Datei der eingescannten Rechnung ebenfalls weiter. Kunde 2 wollte noch was mit Kunde 1 klären ,Kontaktiert ihn aber Er reagiert nicht mehr. Der Versandhandel worüber die Hardware gekauft war war Amazon.Amazon schließt die Gewährleistung und die Garantie bei Besitzerwechsel aus was eigentlich rein rechtlich Illegal ist (§ BGB) . Nun hat Kunde 3 die Grafikkarte und wendet sich an den Hersteller. Hersteller im ersten Kontakt lehnt Garantie/Gewährleistung ab.
Rein Rechtlich ist es so wenn Kunde 3 die Rechnung Besitzt ( auch wenn Sie auf einem anderen Namen und Adresse läuft) ist Er der Besitzer der Hardware. Dient ja in erster Linie das der Nachweis erbracht wird das die Hardware nicht geklaut wurde.Ebenso tritt der Kunde 1 somit alle Rechtlichen Anssprüche an die Hardware ab. Da Kunde 2 an Kunde 3 die Rechnung weitergereicht hat ,erfolgt das auch über Kunde 2. Ergo ist Kunde 3 der Besitzer und somit auch der Volllens berechtigte die Gewährleistung in Anspruch zu nehmen und sich an den Hersteller zu wenden.
Falls da ein Denkfehler ist ,bitte um Korrektur