Ab welcher "Größe" schaut die "Internetpolizei" nach, ob es sich Lohnt den "Täter" zu stellen?

4 Antworten

Bei vielen Programmen gibt es auch kostenlose Alternativen, die manchmal auch ihren Zweck genauso gut erfüllen! Dann braucht man sich keine Sorgen zu machen!

Hier findest Du eine Liste mit einigen kostenlosen Programmen zum Download als PDF:

ftp://Bernd123:Bernd123@ftp.softronics.ch

Je nach Browser klickt entweder mit rechter Maustaste auf „Ziel speichern unter“ oder per Rechtsklick – „Kopieren“ und dann im Windows Explorer wieder Rechtsklick – „Einfügen“!

Am ehesten sind die Produzenten (Musik,Filme,Por*o) hinter den sog. Uploadern her, die Downloader werden eben nebenher so mitgenommen, wenn sie sich so dumm angestellt haben dass man sie erwischt! Heute noch mit emule,torrent usw. downzuloaden zeugt eben davon, dass man sich nicht informiert hat. Wenn du jetzt eben zufällig einen Songt herunterlädtst beim Filesharing und die Sache überwacht wird, dann ist für den einen Song schon eine Abmahnung fällig. Auch wenn die Datei nur 2MB gross war!

Das leigt weniger an der Größe als an den Dateien selbst. Oft werden die Publisher von PC-Games z.b. selbst aktiv um Filehsarer aufzzuspüren. Auch die Musikindustrie ist da sehr oft hinterher. Wenn du nun also zig Sachen davon lädst die keiner kontrolliert aber nur eine von einem Musikalbum kanns sein das du nur wegen der Musikdatei angeklagt wirst. Also es zählt vielmehr was und wo du lädst. Die Größe aller Dateien kann ja nur der Provider wissen und der meldet so etwas nicht.

Die "Internetpolizei" wird nur bei schweren Straftaten von allein tätig. Illegale Downloads von Musik oder Spielen gehören ganz klar nicht dazu. Wenn allerdings durch illegale Downloads Geschädigte, beispielsweise Musikrechte-Inhaber, den nicht unerheblichen Aufwand betreiben, illegale Downloads bis zur IP zu verfolgen (ich kenne einen Anwalt, der darauf spezialisiert ist, solche Aufträge der Musikindustrie mit viel technischem Aufwand zu erfüllen und der damit super viel Geld verdient), der Geschädigte oder dessen Anwalt dann Strafanzeige stellt, muss die "Internetpolizei", konkret ein Staatsanwalt, tätig werden, egal um welche Bagatelle (also "Größe") es sich handelt. Die Staatsanwaltschaften sind darüber nicht erfreut, denn sie wissen, dass sie mit diesem "Trick" der Strafanzeige nur benutzt werden, um den IP-Inhaber für den Geschädigten, bzw. dessen Anwalt zu ermitteln, der/die ihn durch das Recht der Einsicht in die Ermittlungsakten erfährt. So kann dann der Anwalt des Geschädigten teure Abmahnung versenden - um Bestrafung geht es gar nicht wirklich, zumal die Staatsanwaltschaft in den meisten Fällen das Verfahren einstellt (aber nur in den meisten, also nicht darauf verlassen!). Die "Größe" spielt dabei überhaupt keine Rolle!