Dann möchte ich das mal beantworten, soweit mir das möglich ist:

Soweit ist es für einen Seitenbetreiber problemlos möglich, eine Besucher IP-Adresse zu ermitteln. Einhergehend mit der IP-Adresse ist dann auch der Nameserver, der sog. DNS (Domain Name Server) herausfindbar, ganz einfach über ein PHP-skript im Webseiten-"code", der nach einer Abfrage Antwortsätze wie diesen produziert:

Sie kommen von IP-Adresse 87.162.167.48
und benutzen Port 18443. Eine DNS Rückwärtsauflösung ergibt Ihren Rechnernamen: p57A2A730.dip.t-dialin.net.

Sie arbeiten mit dem Server www.xyz.net (88.198.202.51) auf Port 80 und benutzen das Protokoll HTTP/1.1. Datum und aktuelle Uhrzeit (UTC) am Server ist 2010-07-04 (Sun) 11:27:31. Heute ist der 185. Tag dieses Jahres.

Sowas ist problemlos, ohne großartigen Aufwand möglich!

Jetzt gehe ich einen Schritt weiter, und beschreibe ein Scenario das eintreten würde, wenn eine Rechtsverletzung begangen wurde (worunter auch der illegale download von rechtlich geschützten Inhalten zählt) oder eine anderweitig geartete Straftat vorliegt:

Anhand der oben genannten Daten wie DNS, IP-Adresse und damit einhergehend auch der zuständige Provider (T-Online, Arcor, xyz-Online...) sowie die genaue Uhrzeit und Datum, ist es bei einem Verdacht auf eine Rechtsveretzung heute kaum noch ein Problem, den zuständigen Anschluß zu ermitteln, d.h. im Einzelfall die Telefonnummer des Anschlusses und den Vertragspartner (Also Papa, Mama, Opa, Oma, wer also den Internetanschluß angemeldet hat)

Für dieses Vorgehen ist ein entsprechender Antrag bei den zuständigen Behörden (Staatsanwaltschaft) zu stellen und zu begründen (Illegaler Download von Filmen,Musik,Anwendersoftware oder Beleidigung, veröffentlichung radikaler und diskriminierender Äußerungen und ....)

Somit wird durch die Ermittlungsbehörde (Staatsanwaltschaft) der gem. DNS/IP ermittelte Provider zur Herausgabe der Verbindungsdaten gezwungen, womit dann der Anschluß und damit einhergehend die Adresse und Name des Vertragspartners sowie die genauen Verbindungsdaten offen liegen.

Nicht mehr, aber auch nicht weniger ist dazu nötig, eure Adresse Telefonnummer ect. heraus zu bekommen!

Für den gemeinen Webseitenbetreiber allerdings, ist es ohne o.g. Weg unmöglich, viel mehr als nur eure IP und DNS (Forwarder) zu ermitteln, der müssten dazu dann schon ähnliche Mittel verfügbar sein wie den behörden und das fiele unter geltende Datenschutzgesetze und wäre somit ebenfalls ein Rechtsbruch.

Und das ist auch gut so!

Ich hoffe das hilft weiter.

Gruß Tom

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