Programm zum kopieren eines 3D blueray films auf festpl gesucht.

3 Antworten

Dazu nutze ich selbst 4Videosoft Blu-ray Ripper. Es kann 2D/3D Blu-rays in 2D oder 3D Video-Dateien konvertieren und auf Festplatte speichern, auch ganz einfach zu benutzen, versuch mal :)

Software gibts dafür durchaus. Nur ist die Anwendung dieser Software hier in Deutschland verboten,weil sie den auf Blurays vorhandenen Kopierschutz aushebelt. Selbst die Nennung der Programmnamen ist teilweise problematisch. Such mal bei Google nach "Software Antigua" und ruf den Wikipedia-Link auf,der da in den Ergebnissen erscheint...dort ist die Firma genannt,die ein entsprechendes Produkt herstellt. Kleiner Tip: Sie klingt wie der Kurzname eines alternden Actiondarstellers :-D

Als es noch keine BD Medien gab und DVD unangefochten Marktführer war ,konnte man auch DVD legal Kopieren Dank Decss . Setzte aber vorraus das man im Besitz der Originalen war. Mit BD ist das ganze nur etwas komplizierter gemacht worden . unter Linux ist das wiederum auch kein Problem so einen BD Film auf Platte zu "Rippen". Unter Linux gibts mehre Möglichkeiten das zu erreichen . eine davon wäre diese :

https://help.ubuntu.com/community/RestrictedFormats/BluRayAndHDDVD

wobei es auch noch Möglichkeiten gibt mit einer 30 tage Testversion einer Software BD Filme auf Platte zu Rippen.

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Du machst es aber spannend :D

Kurzum, wir sind nicht im Krieg und müssen nicht verschlüsseln, dafür leben wir aber in einer Demokratie und so ein Gesabbel soll einzig Panik hervorrufen!

Es besteht in Deutschland das Recht auf die eigene Kopie. Die Rechtslage ist eindeutig geschildert aber wird hin und wieder verdreht, weil sich Leute wichtig tun wollen.

Im Grunde darf man absolut alles besitzen, wenn man die nötigen Rechte hat :D

Es ist wie mit Waffen, hast einen Waffenschein dann kannst dir ne Wumme kaufen und im Tresor/Waffenschrank lagern! Machst die Waffe einem anderen Frei zuganglich bist dran!!!

Thema Tauschbörse xD

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@Dingo

...du verbreitest also immernoch diesen Unsinn?

Ja - es gibt Bereiche, da trifft deine Auffassung zu. Man darf sich privat Kopien erstellen.

Aber eben nicht immer und überall und pauschal - wie bei beinahe jeder Gesetzlichen Regelung gibt es auch bei der Privatkopie Ausnahmen und Einschränkungen, die das eigentliche Recht auf eine Privatkopie dann ausser Kraft setzen.

 

Hättest du eben nicht nur diversen Äusserungen im TV gelauscht, sondernd dich umfassend über das Thema informiert, würdest du das auch mal im Zusammenhang betrachten und dich nicht auf irgendwelche zitierten Halbsätze stützen, dann würdest du auch begreifen dass deine Auffassung vielleicht nicht komplett falsch ist - aber eben auch nicht zutrifft.

Stattdessen äusserst du aber dein Halbwissen und verkaufst es hier in jeder Situation. Damit erzählst du nicht nur Unsinn, sondern leitest die Fragestellenden auch in die Irre.

 

Gerade das Urheberrecht ist tatsächlich sehr vielschichtig - und es gibt seeehr viele Dinge die eben längst nicht ausreichend geklärt sind und letztlich nur interpretiert werden. Ob ein Gericht im konkreten Fall allerdings zugunsten des Angeklagten interpretieren wird ist ungewiss - und ich halts für untragbar wie du hier durch deine Behauptungen dazu beiträgst dass User sich - absolut fehlgeleitet - in Sicherheit wiegen.

Daher mein letzter Versuch dir hier irgendetwas näherbringen zu wollen. Eigentlich hab ich damit schon abgeschlossen, ich tu das hier auch mehr für fragesteller als für dich.

 

Also, was sagt uns das derzeit geltende Recht zu der Sache?

Die erste gesetzliche Instanz (...ich such den Paragraphen jetzt nicht raus), besagt dass ausschließlich der Urheber darüber bestimmen darf wie mit seinen Werken zu verfahren ist.

Mag merkwürdig klingen, ist aber so - das nimmt nur niemand wirklich zur Kenntniss, da wir hierzulande eben diesen "Privatkopie"-Paragraphen haben, der da schonmal ne Ausnahme darstellt.

Und diese Ausnahme besagt dass man Vervielfältigungen in geringer Anzahl herstellen darf, wenn man die nicht weitergibt und sie ausschließlich für private Zwecke nutzt. Das wär jedenfalls die Kurzform.

Und ich denke bis hier kannst du noch folgen - allerdings endet deine Auffassung an dieser Stelle, das Gesetz geht allerdings noch weiter.

 

Es besagt nämlich auch dass diese Privatkopie-Ausnahme nur dann zutrifft wenn

die benutzte Vorlage nicht offensichtlich rechtswidrig ist oder offensichtlich rechtswidrig öffentlich zugänglich gemacht wurde

...was Tauschbörsen dann komplett aus dem Raster fallen lässt. Die absolut überwiegende Mehrheit der dort anzutreffenden Dinge durfte niemals dorthin gelangen. Nicht nur weil keiner das Recht an aktuellen Filmen oder Musik-CDs besitzt - selbst wenn ich ne CD legal kaufe und davon ne Privatkopie erstelle ist es mir untersagt diese weiterzugeben.

Es ist übrigens auch genau dieser Punkt, weswegen sich Rechtsanwälte nach wie vor nicht so ganz sicher sind ob einschlägige Streaming-Portale denn nun legal sind, ob sie lediglich keinen rechtlichen Beanstandungsgrund liefern oder ob sie tatsächlich illegal sind. Dass man das nicht pauschal sagen kann liegt auch daran dass in dem Zusammenhang völlig ungeklärt ist was eigentlich eine "Kopie" ist. Sind flüchtig zwischengespeicherte Daten auf der Festplatte nun Kopien des Originals oder nicht? Darüber streiten Anwälte - und auch unter Computerfachleuten ist der Begriff nicht eindeutig definiert.

(...was mich persönlich dazu verleitet derartige Dienste eher als "illegal" zu bezeichnen - im Zweifelsfall schlag ich mich gerne auf die sichere Seite.)

 

Aber noch sind wir nicht beim Thema angelangt, dazu bedarf es einer weiteren Ausnahme:

Eine Umgehung des Kopierschutzes, z.B. mit einer geeigneten Software, ist rechtswidrig.

Und ein solcher Kopierschutz kommt eben auch bei Filmen zum Einsatz. Aber ich wills ja "richtig" machen: ...grundsätzlich dürfte man auch einen derartigen Kopierschutz umgehen, wenn das angefertigte Werk dann gemäß den Bestimmungen der Privatkopie verwendet wird. Das stellt dann keine Straftat dar. Aber: ...dem Rechteinhaber steht in so nem Fall dann Schadensersatz zu. "Nicht strafbar" und "kostenlos" ist in dem Punkt einfach nicht mit dem Gesetz vereinbar.

Aber das spielt eigentlich keine Rolle, denn:

Auch die Herstellung und Verbreitung von Programmen und sonstigen Hilfsmitteln, die der Umgehung dienen, sind verboten.

...also gänzlich ungeachtet der Rechtslage zur Privatkopie im Fall eines Kopierschutzes - die dafür notwendigen Mittel sind in jedem Fall rechtswidrig.

Korrekt, das führt das Ganze dann irgendwie ad absurdum. Das ist es ja, weswegen ich immernoch darauf hoffe dass das Urheberrecht - in allen Facetten - irgendwann mal so aussieht dass der Verbraucher auch unmissverständliche Rechtssicherheit erhält.

Durch deine Meinung zum Thema tut er das jedenfalls nicht.

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@sphxx

Achso, ja - zum nachlesen:

de.wikipedia.org/wiki/Kopierschutz

anwalt-im-netz.de/urheberrecht/privatkopie-im-urheberrecht.html

...nur so als Beispiel. Findet sich zuhauf, wenn man danach sucht.

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@sphxx

@ sphxx

Kann auch nur dem zustimmen was Dingo geschrieben hat ,das du dich darauf Beziehst.

Fakt ist das man alles machen darf ,man sollte sich nur nicht erwischen lassen. In wiefern wer was wo macht ,bleibt jedem selbst überlassen. Leider gibt es unter uns Menschen immer wieder "Leichtsinnige" ( um es mal vorsichtig auszudrücken) die Fragen stellen die in solche "Grauzonen" fallen. Das dann sich der eine oder andere Aufregt ist klar das es auch hier viele Menschen gibt die sich es so zurechtlegen wie sie es brauchen und dann sich mit Halbwissen Dazwischen schieben in die Diskussion. Ich hab einige Rechtsstreitigkeiten zu diesem Thema ( sofern Öffentlich) mitverfolgt ,war zu Gerichtsterminen erschienen und hab mir das dort Angehort. Hab dann auch die Urteile mitverfolgt. In vielen Fällen sind sich so wenig überhaupt bewusst wie Komplex das gesamte Thema ist. dies dann auf eine Antwort zu beschränken für ein Diskussionsforum wie GF wäre zu komplex. Noch dazu würde das niemand verstehen da nicht jeder im Deutsch Unterricht auch alle bekannten Fremdwörter mal gehört oder gelesen hat :-) . Und würde man hier mit Juristendeutsch anfangen oder dem "Politiker Deutsch" ,dann würden die meisten gleich die Augen verdrehen da Sie selbst so Ihre eigene Sprache nicht verstehen würden. Halten wir also fest wenn du das Original hast und dir für deinen eigenen Gebrauch ( nicht Verkauf, Verleih an Dritte oder Verschenken) dir Kopien ziehst ,egal ob auf Platte oder Medium, darfst du das. auch wenn jetzt es wieder in die Grauzone fällt .Lassen wir es einfach mal dabei bleiben. Haarspaltereien bringen letztendlich nichts.

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@Dingo

@ Dingo

Ich habe weder "Tauschbörse" noch hab ich "Waffenschein" geschrieben oder erwähnt. das alleine kam von dir ! Und das du Medien mit Waffen vergleichst ist auch sehr weit Hergeholt. Das wäre als wenn man Äpfel mit Birnen vergleichen würde. Auch wenn es im Grauzonen Bereich ist. Hast du ein Medium gekauft (legal) kannst du für deine eigenen Privaten Zwecke ( kein Verleih, kein Verkauf ,nicht verschenken) dir das Medium Kopieren oder sogar deren Inhalt auf Platte Rippen. außerdem kannst auch Illegal Waffen kaufen ,wo muss hier nicht erwähnt werden. Und wenn du gutes Tauschgeschick hast ,kriegste auch für nen Kasten Vodka ( 6 Flachen a 0.7Liter) auch schon einiges. Angefangen von der Handgranate bis hin zum funktionsfähigen Panzer ist alles drin. Man muss eben nur die richtigen Kontakte haben oder wissen :-)

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@Fugenfuzzi

@ fugenfuzzi:

Fakt ist das man alles machen darf ,man sollte sich nur nicht erwischen lassen.

...ich bin noch nie dabei erwischt worden als ich bei rot über ne Ampel gegangen oder gefahren bin. Ich würds dennoch nicht weiterempfehlen.

Es gibt einen Unterschied zwischen dem was man darf, und dem was man macht. Meinetwegen besorgt sich fragesteller ein geeignetes Programm und kopiert damit alles was er in die Finger bekommt. Meinetwegen lädt er sich den Film bei ner Tauschbörse.

Mir ist grad egal was der einzelne letztendlich tut. Das ist seine Angelegenheit.

Mir gehts vielmehr darum dass er bei dem, was er macht, auch über die Gegebenheiten informiert ist. Dann kann er nämlich bewusst und willentlich handeln - und nicht im falschen Glauben.

Ich hab zum beispiel auch schon häufiger darauf verwiesen dass man die ganzen einschlägigen Kino-Streaming-Seiten benutzen kann, da den Besuchern dieser Seite eben keine Strafverfolgung droht. Trotzdem sag ich dazu dass diese Seiten selbst illegal sind.

(...naja, schlechtes Beispiel - ich rate trotzdem von solchen Seiten ab, aber wegen ner anderen Sache: Schadcode.)

Dann ist der Fragende selbst imstande zu entscheiden ob er einen fragwürdigen, illegalen Webauftritt nutzen möchte oder nicht.

Ich halts für verantwortungslos ihm lediglich mitzuteilen "Mach ruhig!" - oder noch schlimmer: "Mach ruhig, is alles legal!1!"  

Und was hilft fragesteller nun eine trollige Aussage wie:

Im Grunde darf man absolut alles besitzen, wenn man die nötigen Rechte hat

..? Nichts. Garnichts.

Fakt ist dass er, sobald er sich ein geeignetes Programm besorgt, gegen geltendes Recht verstößt. Das ist keine "Grauzone", derartige Software ist hierzulande verboten. Der Download zählt als Import - bei diesem Gesetz haben sie tatsächlich drauf geachtet dass die Formulierungen nicht all zu viel Handlungsspielraum besitzen.

Fakt ist aber auch dass dass man derartige Programme trotzdem beziehen kann.

Der Rest liegt dann in seiner Hand.

 

Ich finds ja toll dass du dich ausführlicher informiert hast und hier auf die praktische Situation hinweist - aber nochmal:

Fakt ist das man alles machen darf ,man sollte sich nur nicht erwischen lassen.

Als Antwort auf eine Frage halt ich das für sehr ungeeignet.

Klar kann man hier auch nur grob auf die Details eingehen, aber man kann es besser als garnicht. Was die Programme betrifft ist die Rechtslage sehr eindeutig - was das Urheberrecht betrifft kann man nur allgemein die Situation wiedergeben, Rechtssicherheit existiert da ja leider nicht.

Doofe Gesetze gibts leider mehrere... :-)

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