Grundsätzlich ist jeder Download nachverfolgbar.
Ja wenn du eine Internetseite besuchst kann dein IP protokolliert werden.
Ob jetzt nur Anschauen oder Downloaden erlaubt ist das wäre die Frage. Beim Anschauen wird ja auch gedownloadet in kleinen Häppchen.
Aber ich könnte mir vorstellen, wenn jemand innerhalb kürzester Zeit Videos downloadet, kann man das an der Downloadrate bzw. Megabytes sehen.

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Es gibt unter dem Reiter "Dateien" "Dateien ausschließen". Da gibst du das ein. z.B. wie folgt werden bak und jpg nicht mitkomprimiert.

"*.bak" "*.jpg"
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Hab mir vor kurzem auch diesen Rekorder gekauft. Klappt damit ganz gut.
Was ich noch dazu gekauft habe war folgender Konverter von conrad.

https://www.conrad.de/de/av-konverter-scart-hdmi-klinke-cinch-digital-1920-x-1080-pixel-speaka-professional-sp-hdsc-01-989271.html

Damit kann man einmal z.B. mit einem VHS-Recorder von dessen Scart-Ausgang in den Scart-Eingang dieses Gerätes gehen und weiter mit HDMI verkabeln mit dem Recorder und dann aufnehmen.
Auch ist mit diesem Konverter möglich von Geräten mit HDMI-Ausgängen auf HDMI-Eingang des Konverters und dann auf den Recorder aufzunehmen. Dieser Konverter beseitigt zugleich auch das Problem mit dem Kopierschutz von HDMI. Was man ja bei einigen Geräten mit HDMI hat.

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