Welche rechtlich beachtlichen Regeln der Bildschirmaufnahme gelten?
Es ist häufig passiert wenn man sich sprachlich nicht deutlich genug mit einem Problem / Thema befassen kann, da hilft gerade ein Screenshot ausgezeichnet...
Wenn man von Internetseiten oder Software Screenshot erstellen / veröffentlichen / benutzen möchte, worauf sollte man aufpassen?
Vielleicht habt ihr eine allgemeinen Antwort mit einer rechtlichen/gesetzlichen Quelle (innerhalb EU, oder ist auf dem Internet ohne Grenze)..? Wo kann man sich im Internet darüber ausreichend informieren? ... etwa wie Amt für WWW-Anleitung/Umleitung :) oder doch Suchwörter empfehlen/Beispiele nennen...
Kann man eigenes Copyright verletzen...?
1 Antwort
Lassen wir das mit dem eigenen Copyright mal weg. Du müsstest es ja selbst einfordern. Ich als unmassgeblicher Betrachter sehe es so: Zitate sind erlaubt, aus jahrtausenderlanger Tradition. Dazu muss das Werk eines anderen nicht als Mittelpunkt gezeigt werden, sondern lediglich zitiert werden. Die eigene Leistung muss erkennbar deutlich sein. Das wird immer wieder umstritten sein. Mein Rat: Niemals Darstellungen verwenden, die nicht völlig selbst erstellt sind.Texte selbst formulieren und Bilder per Hand malen. Musik schräg und anders singen. So will es das Gesetz. 2012 im November jedenfalls.