Rücktritt vom Vertrag bei Domainkauf

3 Antworten

Moin,

ich habe folgenden Vorgang mit einem auf Domainname.de getätigten Gebot ausgelöst. Die Zahlungsaufforderungen wurden nach meinem dritten Widerspruch eingestellt und der "Verkauf" seitens domainname.de abgebrochen.

Erste Nachricht von Domainname.de an mich:

Sehr geehrter Herr X,

wir haben soeben die Inhaberschaft der Domain X.de treuhändisch für Sie übernommen. Sobald wir Ihren Zahlungseingang feststellen können, werden wir Sie als Inhaber eintragen und Ihnen den Transfercode der Domain zusenden. Mit diesem Code kann Ihr Provider den Transfer einleiten und durchführen. WICHTIG: Sollten Sie über eine USt-IdNr. verfügen, so teilen Sie uns diese bitte unbedingt vor Ihrer Überweisung mit. Falls die neuen Inhaberdaten der Domain von Ihren aktuellen Rechnungsdaten abweichen, verwenden Sie bitte den Link "Aktualisieren Sie hier Ihre Domaininhaber Informationen."

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

domainname.de Domainvermittlung

Meine Antwort:

Guten Tag,

ich bin keinen rechtsverbindlichen Kaufvertrag eingegangen. Mit ihrem Angebot sind sie den Pflichten nach "§ 312i Allgemeine Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr" und "§ 312j Besondere Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr gegenüber Verbrauchern" aus dem BGB nicht nachgekommen. Die Rechtsverbindlichkeit liegt daher nicht vor.

Mit freundlichen Grüßen / Best regards

Lösung:

Ich wurde danach mehrmals aufgefordert den Preis zu bezahlen, da ein Rücktritt vom Kauf nicht möglich sei. Nach der dritten Zahlungsaufforderung (ich habe immer wieder auf die Stellen im BGB hingewiesen) schrieb ich dann:

Guten Tag,

mit Bezug auf meine Nachrichten vom 01.10.2020 und 06.10.2020 bitte ich sie, mir die vermeintlich bindenden Kaufvertragsunterlagen vorzulegen. Alle zusätzlichen Unterlagen die ihren Anspruch auf Erfüllung belegen bitte ich ebenfalls an diese Emailadresse zu senden. Ich weise erneut darauf hin, das ich ihrer Zahlungsaufforderung widerspreche, da ich keinen rechtsverbindlichen Kaufvertrag eingegangen bin. Darüber hinaus stelle hiermit Antrag auf unverzügliche Löschung mich betreffender personenbezogener Daten gemäß Art. 17 Abs. 1 DSGVO.Ich bin der Meinung, dass die Voraussetzungen des Art. 17 Abs. 1 DSGVO gegeben sind. Sie können auch keinen Ausnahmetatbestand nachArt. 17 Abs. 3 DSGVO geltend machen, zumal ich keine Person des öffentlichen Lebens bin. Sollte ich eine Einwilligung zur Verarbeitung meiner Daten ( erteilt haben, widerrufe ich diese hiermit für den gesamten Prozess der Datenverarbeitung. Weiterhin lege ich im Sinne des Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung mich betreffender personenbezogener Daten ein, dies gilt auch für Profiling. Ich fordere Sie auf, die Verarbeitung der mich betreffenden Daten gemäß Art. 18 Abs. 1 lit. d DSGVO zu unterlassen. Sofern Sie die betroffenen personenbezogenen Daten einem oder mehreren Empfängern im Sinne des Art. 4 Nr. 9 DSGVO offengelegt haben, haben Sie meinen Wunsch auf Löschung der genannten personenbezogenen Daten und sämtlicher Verweise darauf nach Art. 19 DSGVO auch allen solchen Empfängern mitzuteilen. Bitte informieren Sie mich weiterhin über diese Empfänger. Sollten Sie die Löschung ablehnen, haben Sie dies mir gegenüber zu begründen.

mit freundlichen Grüßen

Darauf hin wurde der Verkauf durch den Broker abgebrochen. Hoffe das hilft dem einen oder anderen der auch ins Netz dieser dubiosen Leute geht.

Ich bin kein Jurist, aber etwas ist sicher: Keine AGB's der Welt stehen über den Gesetzen. Der Server von "domainname.de" steht in Deutschland, ihr Sitz ist in österreich, in Grödig. Du wohnst, wenn ich dich richtig verstanden habe in Oesterreich, das heißt im Klartext, dass du dich auf jeden Fall aufs Oesterreichiche und noch besser, auf das Europäische Recht stützen kannst.

Ich denke nicht, dass diese Seite Lust hat, es auf ein Gerichtsverfahren anzulegen, da der Wert so einer Domain doch eher gering ist und sie selbst durch dein Fehlerhaftes Gebot ja keine Verluste machen sollten.

So würde ich auf jeden Fall so schnell wie möglich versuchen, Kontakt mit ihnen Aufzunehmen, z.B.per Mail (Kontaktformular befindet sich im Bereich Impressum/Kontakt). Stütze dich dabei am besten auch gleich auf die entsprechenden Gesetze. Wenn du innerhalb von 1-2 Werktagen keine Antwort von ihrer Seiter her bekommen solltst, ruf bei ihnen an. Telefonnummer steht ebenfalls im Impressum (https://www.domainname.de/kontakt). Wenn sich dann immer noch niemand für dein Problem interressieren sollte, bzw. sie sich auf ihre AGB's berufen, solltest du dich auf das Gesetz berufen. Es ist nämlich anzunehmen, dass diejenigen im Callcenter nicht all zuviel Ahnung von der ganzen Sache haben.

Notfalls, müsstest du dann noch einen Anwalt einschalten, falls sich das denn überhaupt lohnen sollte.

Ich selbst bin wie eingangs schon gesagt kein Jurist und kann dir daher nicht sicher sagen, ob dieses Recht in diesem Fall besteht. Du solltest es aber auf jeden Fall mal versuchen. Wenn du ausschlaggebende Gesetzesauschnitte zum widerlegen der Gültigkeit derer bescheuerten AGB's hast, werden sie meiner Meinung nach entweder a) Blöd daher Reden und irgednwelchen Quatsch quasseln (in dem Falle dich an die Geschäftsführung wenden) oder aber b) einsehen,dass ihre AGB's rechtswidrig sind und dein Gebot annullieren.

Womöglich wissen sie auch schon längst, dass ihre Geschäfts-Bedingungen so nicht Gesetzeskonform sind und wollen sich mit den AGB's nur vor Missbrauch schützen.

Ich wünsche dir auf jeden Fall viel Erfolg :-)