Festplatte ausbauen -> Garantieverlust

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150-prozentig geklärt ist die Frage wohl immer noch nicht. Die Großzahl der deutschen Gerichte steht auf dem Standpunkt, dass eine Festplatte auch in einem Notebook zu den durch den Anwender zugänglichen und austauschbaren Teilen gehört, so wie "Batterien" bei einer Taschenlampe oder die Reifen bei einem Auto.

Einige Hersteller und Händler hätten es natürlich gern, dass der Festplattentausch, bzw. in deinem Fall die bloße Festplattenentnahme und -wiedermontage einen Garantie-/Gewährleistungsverstoß darstellt.

Manche Menschen streiten sich gern, die meisten wohl nicht. Nach meiner Sicht der Dinge bekommt man als Anwender, der die Festplatte vor Einsendung des Klapprechners ausbaut, über Kurz oder Lang zwar Recht, aber das ist eigentlich nicht Sinn der Sache.

Du willst ja nur mit deinem Notebook weiterarbeiten und nicht irgendwelche Gerichtsprozesse mit unklarem Ausgang führen, die dich im Zweifel mehr Geld kosten als ... Also lautet mein Rat stets, das Gespräch mit dem Händler/Hersteller zu suchen und das Problem zu erklären.

Ich weiß, das ist in den Augen jedes vernünftig denkenden Menschen reine Zeitverschwendung, weil wohl kaum ein Händler/Hersteller sagen wird, dass du das nicht darfst. Aber du bist dadurch dann wirklich abgesichert.

Natürlich kannst du alternativ auch eine Datensicherung ohne Ausbau der Festplatte vornehmen und hernach die Bereiche, die den Händler nichts angehen mit "Eraser" oder einem entsprechenden Programm schreddern (einfaches Löschen mit Bordmitteln genügt keinesfalls!).

@Smatbohn ... wenn der Computer nicht läuft, "weil das Netzteil kaputt ist", kann er die Festplatte wohl eher nicht mehr sichern. Da ich dieses HP-Probook noch nicht gesehen habe, frage ich mich nur, ob das Netzteil kein Netzadapter ist .... dann muss man nur den Adapter einschicken...

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@brainstuff

Das ist natürlich korrekt, wenn das Notebook gar nicht mehr geht (nicht nur im Fall des defekten Netzteils bei leerem Akku), hat IGBmart natürlich auch keinen Zugriff auf die eingebaute Festplatte. In diesem Fall ist der Ausbau der Platte unumgänglich.

Allerdings bestehen oftmals noch Ausweichmöglichkeiten. Im Fall des defekten Netzteils hilft temporär ein Universalnetzteil (evtl. geliehen von einem Kollegen/Freund/Bekannten) oder bei völligem Versagen des Betriebssystems eine "Notfall-CD" usw.

Deinen Hinweis, dass es evtl. genügt, nur das defekte Netzteil einzusenden, sollte IGBmart prüfen, das könnte natürlich vorteilhaft sein!

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@smatbohn

Die Buchse am Laptop war wohl defekt. Da hab ich wohl ungenau formuliert und verwirrung gestiftet. Dennoch Danke für eure Antworten. Habe am Ende die Platte ausgebaut, ohne Probleme zu bekommen.

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Wenn es sich nur um das Netzteil handelt, dann solltest du dies deinem Fachhändler sagen. Dort wird man dir sicher ein Netzteil zur Verfügung stellen, damit du ein Backup machen kannst. Ich sehe dann aber auch keinen Bedarf das ganze Notebook einzusenden oder abzugeben.

Stellt sich auch die Frage, wo du es gekauft hast. Im Geschäft sollte der Ausbau nach einer kurzen Rückfrage mit dem Service ja auch kein Problem sein.

Da es sich letztlich um eine Grauzone handelt, wäre ich mit einem Ausbau vorsichtig bzw, würde mich bei der Hotline des Anbieters informieren.

Hallo, ich habe auch ein Notebook von HP. (HP Pavilion) Bei mir ist es so: ich kann die Festplatte ausbauen, da es ein Wartungsschacht ( oder wie auch immer man das nennt) ist. Diesen kann man bei mir auch ohne schrauben öffnen. Wenn dass bei dir auch so ist, dürfte da eigentlich kein Garantieverlust bestehen.

lg Domme0852

Entschuldigung für die doofe Frage, aber wozu den ganzen Lappi einsenden, wenn nur das Netzteil kaputt ist?

Außerdem wer kann es dir nachweisen, dass du die Festplatte aus und wieder eingebaut hast, wenn du dabei kein Siegel zerstörst?

Zum zweiten Teil des Kommentars: Beim einmaligen Anziehen von Kreuzschlitzschrauben werden die jeweils rechten Flanken (im Uhrzeigersinn) eines jeden Schlitzes gestaucht, wohingegen die linken völlig jungfräulich bleiben. Dreht man nun eine Kreuzschlitzschraube auf, staucht man zwangsläufig auch diese.

Natürlich wird kein Händler einen Gerichtsprozess anstrengen, in dem dieses "Beweismittel" zum Tragen kommt - das wäre völlig abwegig, schließlich geht es um kein Verbrechen! Aber sehen kann man das tatsächlich mit einem handelsüblichen Schülermikroskop - kein Witz, probier's aus!

Sicherheitshalber noch ein Zitat aus meiner Antwort: "Ich weiß, das ...", gemeint ist das sich Rückversichern, "... ist in den Augen jedes vernünftig denkenden Menschen reine Zeitverschwendung, weil wohl kaum ein Händler/Hersteller sagen wird, dass du das nicht darfst." Soll meinen, dass es in den allermeisten Fällen unnötig ist, sich darüber den Kopf zu zerbrechen, aber es gibt ja auch Menschen, die lieber auf Nummer sicher gehen.

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@smatbohn

Du hast schon Recht mit den Spuren, aber ich meinte den Nachweis aufzubringen. Na ja, ich habe meine Platte einfach ohne zu zögern gewechselt - jetzt ist das Display gebrochen - Garantie sowieso abgelaufen, also null Problemo. ;-)

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